Aktuelles

Aktuelle Info:

Wir bekommen kurzfristig noch eine Biontech Lieferung und könnten diese am 5.1.22 verimpfen. Interessierte Patientinnen/Patienten bitte ab dem 3.1.22 in der Praxis telefonisch oder per Email in der Praxis melden!

BioNTech-Impfstoff (m-RNA)

Zwei Impfungen im Abstand von 3-6 Wochen (ideal 6 Wochen), dann eine Auffrischimpfung 3 Monate nach der 2. Impfung.
Dies ist der empfohlene Impfstoff für Kinder, wir impfen diese ausschließlich mit BioNTech, so es uns weiter geliefert wird.

Moderna-Impfstoff (m-RNA)

Zwei Impfungen im Abstand von 3-6 Wochen (ideal 6 Wochen). Moderna ist möglicherweise etwas „schützender“ bei ebenso etwas höheren Nebenwirkungen. Auffrischimpfung 3 Monate nach der Zweitimpfung.

Die Stiko (Ständige Impfkomission beim Robert-Koch-Institut) empfiehlt den Impfstoff erst ab 30 Jahren, Hintergrund ist das doppelt so häufige Vorkommen einer Hermuskelentzündung als bei Nichtgeimpften. Ein Zusammenhang mit den m_RNA-Impfstoffen ist wahrscheinlich. In 3/4 der Fälle verläuft die Erkrankung völlig harmlos (CDC Report vom 12.11.21). In jedem Fall sollte man bei Herzklopfen – Atemnot oder Brustschmerzen eine Abklärung vornehmen (zumeist sollte man sich dann körperlich für eine Weile schonen). In der Diskussion wird völlig ausgeblendet, dass bei einer Covid-Erkrankung das Risiko für Herzmuskelentzündungen ungleich höher und auch bedrohlicher ist.

Aufgrund der Mitteilungen von Minister Spahn gehen wir davon aus, dass wir in naher Zukunft fast nur noch mit Moderna beliefert werden. Es ist so ähnlich wie wenn man Aspirin verschrieben bekommt und „ASS ratiopharm“ vom Apotheker erhält mit dem Unterschied, dass Moderna wahrscheinlich eine etwas bessere Immunität gegen Corona bewirkt, dafür sind aber die Impfreaktionen auch etwas gesteigert.

Nebenwirkungen und Komplikationen:

Nennenswerte oder gemeldete Impfkomplikationen sind eine Rarität. Vor wenigen Wochen sind die in Deutschland gemeldeten Impfkomplikationen (172.188) von über 108 Mio. Impfungen seriös berichtet worden (PEI). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um übermäßige Impfreaktionen („Grippe im Schnelldurchlauf“ – weniger als 2 pro 1000). Schwerere Nebenwirkungen betrafen nur 2 von 10.000 Geimpften, bei den m-RNA Impfstoffen waren das Herzmuskelentzündungen, die zuallermeist harmlos ausheilten. Bedrohlich waren allergische Reaktionen (lebensbedrohlich – 2 pro 1 Mio Impfungen -> hier braucht es nur ein notfallerfahrenes Team und eine Wartezeit nach Impfung von 15 Minuten in dessen Nähe).

Als schwerwiegende, in einigen wenigen Fällen auch tödliche Nebenwirkung der Impfstoffe Astra und J & J  wurde sehr selten das neue TTS-Syndrom (Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom) berichtet. Hier ist eine frühzeitige Diagnose lebensrettend, daher hatten wir zu Zeiten der Astraimpfung regelhaft nach wenigen Tagen alle Impflinge angeschrieben und die Beschwerden abgefragt (bei ca. 6000 Impfungen hatten wir 40 X „Grippe Im Schnelldurchlauf“).

Gleichwohl werden wegen des Presserummels um diese Nebenwirkungen diese Impfungen bei uns kaum noch nachgefragt.

(Wir veröffentlichen diesen Text mit freundlicher Genehmigung der Praxis Dr. Thöns, Witten | aktualisiert wurde der Zeitraum nach der 2. Impfung für die Booster-Immpfung: jetzt 3 statt 6 Monate)


Liebe Patientinnen und Patienten,

unsere Impfaktion am Sonnntag, dem 28. November (1. Advent) ist gut angenommen worden und war ausgebucht! Wir möchten jedoch weiter aktiv dazu beitragen, den Schutz vor Corona/Covid 19 für alle zu verbessern. Wir führen daher am Mittwoch, dem 19. Januar 2022 in unserer Praxis eine weitere Sonder-Impfaktion zur Dritt- oder sog. „Booster-Impfung“ durch. Die Aktion wird bereits vormittags beginnen.


Angesprochen sind alle unserer Patientinnen und Patienten, deren 2. Impfung zu diesem Zeitpunkt mindestens 3 Monate zurück liegt, also am oder vor dem 19. Oktober 2021 geschehen ist.


Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und das Angebot, das wir dringend empfehlen, wahrnehmen möchten, melden Sie sich bitte zuvor während der regulären Öffnungszeiten bei unserem Praxisteam an, damit wir Sie am Aktionstag berücksichtigen und Sie Ihre Drittimpfung bekommen können.

Bitte beachten Sie ggf. auch die weiteren Infos in unserem allgemeinen Beitrag zur Impf-Auffrischung.

Ihr Praxisteam

Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte beachten Sie den folgenden Vertretungsplan
zum Jahresende und denken Sie daran, dass auch in den Vertretungspraxen die bekannten Corona-Regeln gelten!


Montag, 27. 12.: Vertretung durch
Praxis Dr. Pötter
Ardeystr. 27 · 58452 Witten · Tel. 16 29

Dienstag, 28.12.:
Unsere Praxis ist geöffnet von 8–13 Uhr und von 15–18 Uhr

Mittwoch, 29. 12.: Vertretung durch
Praxis Dr. Hellweg
Breddestr. 7 · 58452 Witten · Tel. 5 20 01

Donnerstag, 30. 12.: Vertretung durch
Praxis Dr. Schwensow
Pferdebachstr. 16 · 58455 Witten · Tel. 6 88 00

An Silvester (31.12.)
ist der ärztliche Notdienst, Tel. 116 117 zuständig


Ab Montag, dem 03.01.2022
gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie außerdem:
Am Tag der Impf-Aktion (19. Januar 2022) ist die Praxis für den regulären Betrieb geschlossen!

Der folgende Text ist eine erneute Aktualisierung unseres  Beitrags vom 21. September 2021!

Liebe Patientinnen und Patienten,

Nachdem der Großteil unserer Patienten erfolgreich zweimal gegen das Corona-Virus geimpft wurde, stellt sich nun bei vielen die Frage nach einer Booster- bzw. Drittimpfung.

Neben der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) inzwischen ebenfalls eine Auffrischimpfung für einen bestimmten Personenkreis.
Hierbei sind insbesondere Personen betroffen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt:

  • Personen im Alter von 70 Jahre oder älter
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen (hier sind auch Personen unter 70 Jahren eingeschlossen)
  • Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem PatientInnenkontakt
  • Personen mit einer Immunschwäche (für diesen Personenkreis gelten unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Empfehlungen im Sinne eines kürzeren Impfintervalls. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie zu dieser Gruppe gehören und Unklarheiten bestehen)

Die Auffrischimpfung soll frühestens 3 Monate nach der aus 2 Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die vor oder nach COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischungsimpfung empfohlen (eine Ausnahme kann für immunsupprimierte Menschen gelten). Für die Auffrischimpfung soll möglichst der mRNA-Impfstoff benutzt werden, der bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist.

Personen, die eine Grundimmunisierung mit 1 Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson-Johnson) erhalten haben, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung erhalten. Unabhängig vom Alter sollten diese Personen 1 zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten.

Sollten Sie noch keine Covid-Impfung erhalten haben, melden Sie sich gerne telefonisch, persönlich oder per Email in der Praxis. Sie erhalten kurzfristig einen Termin. Bitte laden Sie sich im Vorfeld den Aufklärungsbogen zu den mRNA-Impstoffen runter und bringen diesen ausgefüllt sowie ihren Impfpass mit zum Termin.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass die sogenannten AHA-Regeln weiterhin gelten:

Mit der AHA-Formel durchs Jahr!
Die Coronavirus-Pandemie ist nicht vorbei. Schützen können wir uns mit
der AHA-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da, wo
es eng wird – eine Alltagsmaske tragen.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass in der Praxis – wo es naturgemäß eng wird – ausnahmslos Maskenpflicht herrscht. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Maskenbefreiung! Auf der Grundlage seines Hausrechts darf Herr Dr. Schmelzer im Interesse aller Patientinnen und Patienten sowie des Praxisteams auf dieser erweiterten Vorsichtsmaßnahme bestehen.

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