Aktuelles


Liebe Patientinnen und Patienten,

unsere Impfaktion am Sonnntag, dem 28. November (1. Advent) ist gut angenommen worden und war ausgebucht! Wir möchten jedoch weiter aktiv dazu beitragen, den Schutz vor Corona/Covid 19 für alle zu verbessern. Wir führen daher am Mittwoch, dem 19. Januar 2022 in unserer Praxis eine weitere Sonder-Impfaktion zur Dritt- oder sog. „Booster-Impfung“ durch. Die Aktion wird bereits vormittags beginnen.


Angesprochen sind alle unserer Patientinnen und Patienten, deren 2. Impfung zu diesem Zeitpunkt mindestens 3 Monate zurück liegt, also am oder vor dem 19. Oktober 2021 geschehen ist.


Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und das Angebot, das wir dringend empfehlen, wahrnehmen möchten, melden Sie sich bitte zuvor während der regulären Öffnungszeiten bei unserem Praxisteam an, damit wir Sie am Aktionstag berücksichtigen und Sie Ihre Drittimpfung bekommen können.

Bitte beachten Sie ggf. auch die weiteren Infos in unserem allgemeinen Beitrag zur Impf-Auffrischung.

Ihr Praxisteam

Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte beachten Sie den folgenden Vertretungsplan
zum Jahresende und denken Sie daran, dass auch in den Vertretungspraxen die bekannten Corona-Regeln gelten!


Montag, 27. 12.: Vertretung durch
Praxis Dr. Pötter
Ardeystr. 27 · 58452 Witten · Tel. 16 29

Dienstag, 28.12.:
Unsere Praxis ist geöffnet von 8–13 Uhr und von 15–18 Uhr

Mittwoch, 29. 12.: Vertretung durch
Praxis Dr. Hellweg
Breddestr. 7 · 58452 Witten · Tel. 5 20 01

Donnerstag, 30. 12.: Vertretung durch
Praxis Dr. Schwensow
Pferdebachstr. 16 · 58455 Witten · Tel. 6 88 00

An Silvester (31.12.)
ist der ärztliche Notdienst, Tel. 116 117 zuständig


Ab Montag, dem 03.01.2022
gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie außerdem:
Am Tag der Impf-Aktion (19. Januar 2022) ist die Praxis für den regulären Betrieb geschlossen!

Der folgende Text ist eine erneute Aktualisierung unseres  Beitrags vom 21. September 2021!

Liebe Patientinnen und Patienten,

Nachdem der Großteil unserer Patienten erfolgreich zweimal gegen das Corona-Virus geimpft wurde, stellt sich nun bei vielen die Frage nach einer Booster- bzw. Drittimpfung.

Neben der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) inzwischen ebenfalls eine Auffrischimpfung für einen bestimmten Personenkreis.
Hierbei sind insbesondere Personen betroffen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt:

  • Personen im Alter von 70 Jahre oder älter
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen (hier sind auch Personen unter 70 Jahren eingeschlossen)
  • Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem PatientInnenkontakt
  • Personen mit einer Immunschwäche (für diesen Personenkreis gelten unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Empfehlungen im Sinne eines kürzeren Impfintervalls. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie zu dieser Gruppe gehören und Unklarheiten bestehen)

Die Auffrischimpfung soll frühestens 3 Monate nach der aus 2 Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die vor oder nach COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischungsimpfung empfohlen (eine Ausnahme kann für immunsupprimierte Menschen gelten). Für die Auffrischimpfung soll möglichst der mRNA-Impfstoff benutzt werden, der bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist.

Personen, die eine Grundimmunisierung mit 1 Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson-Johnson) erhalten haben, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung erhalten. Unabhängig vom Alter sollten diese Personen 1 zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten.

Sollten Sie noch keine Covid-Impfung erhalten haben, melden Sie sich gerne telefonisch, persönlich oder per Email in der Praxis. Sie erhalten kurzfristig einen Termin. Bitte laden Sie sich im Vorfeld den Aufklärungsbogen zu den mRNA-Impstoffen runter und bringen diesen ausgefüllt sowie ihren Impfpass mit zum Termin.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass die sogenannten AHA-Regeln weiterhin gelten:

Mit der AHA-Formel durchs Jahr!
Die Coronavirus-Pandemie ist nicht vorbei. Schützen können wir uns mit
der AHA-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da, wo
es eng wird – eine Alltagsmaske tragen.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass in der Praxis – wo es naturgemäß eng wird – ausnahmslos Maskenpflicht herrscht. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Maskenbefreiung! Auf der Grundlage seines Hausrechts darf Herr Dr. Schmelzer im Interesse aller Patientinnen und Patienten sowie des Praxisteams auf dieser erweiterten Vorsichtsmaßnahme bestehen.

Kurze Information für alle Patientinnen und Patienten: Frau Dr. Völker ist gegenwärtig nicht in der Praxis anzutreffen, da sie sich in Mutterschutz befindet. Sobald sie wieder zurück im Team ist, informieren wir Sie hier.

Liebe Patientinnen und Patienten,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass inzwischen der Großteil unserer Patienten geimpft ist und wir nach unserem Praxisurlaub wieder in den Normalbetrieb zurückkehren können!

Das bedeutet insbesondere, dass auch mittwochs wieder Sprechstunde stattfindet und Sie auch wie gewohnt in der Zeit zwischen 07:00 und 14:00 Uhr Rezepte, Überweisungen etc. abholen können.

Sollten Sie bisher noch keine Covid 19 Impfung erhalten haben, melden Sie sich bitte ab dem 09.08. telefonisch, persönlich oder per E-Mail in unserer Praxis. Sie erhalten kurzfristig einen Termin. Oder wenden Sie sich an eines der Impfzentren. Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des EN-Kreis.

An dieser Stelle möchten wir uns herzlich für ihr Verständnis bedanken. War doch die „Impfzeit“ notgedrungen mit Unannehmlichkeiten verbunden.

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass in unserer Praxis selbstverständlich weiterhin die nötigen Hygieneregeln gelten und wir auch großen Wert darauf legen, dass diese eingehalten werden. Das bedeutet:

  • Hände-Hygiene
  • Abstand halten
  • Maskenpflicht

Außerdem:
Leider kommt es durch das nach wie vor geltende Abstandsgebot in unserem schmalen Eingangsbereich zu wiederkehrenden Engpässen durch wartende Patienten. Falls Sie nur ein Rezept oder ähnliches abholen wollen, ist es hilfreich, wenn Sie die Zeit am späten Vormittag meiden könnten. Erfahrungsgemäß kommen die meisten Patienten zwischen 10 und 12 Uhr. Nutzen Sie daher bitte möglichst die Randzeiten oder auch die Mittagszeit. Die Praxis ist montags, dienstags und donnerstag durchgehend geöffnet.

Wir wünschen ihnen einen schönen Sommer.

Herzlichen Dank – Ihr Praxisteam!

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