Der folgende Text ist eine erneute Aktualisierung unseres  Beitrags vom 21. September 2021!

Liebe Patientinnen und Patienten,

Nachdem der Großteil unserer Patienten erfolgreich zweimal gegen das Corona-Virus geimpft wurde, stellt sich nun bei vielen die Frage nach einer Booster- bzw. Drittimpfung.

Neben der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) inzwischen ebenfalls eine Auffrischimpfung für einen bestimmten Personenkreis.
Hierbei sind insbesondere Personen betroffen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt:

  • Personen im Alter von 70 Jahre oder älter
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen (hier sind auch Personen unter 70 Jahren eingeschlossen)
  • Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem PatientInnenkontakt
  • Personen mit einer Immunschwäche (für diesen Personenkreis gelten unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Empfehlungen im Sinne eines kürzeren Impfintervalls. Sprechen Sie uns gerne an, wenn sie zu dieser Gruppe gehören und Unklarheiten bestehen)

Die Auffrischimpfung soll frühestens 3 Monate nach der aus 2 Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Personen, die vor oder nach COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine Auffrischungsimpfung empfohlen (eine Ausnahme kann für immunsupprimierte Menschen gelten). Für die Auffrischimpfung soll möglichst der mRNA-Impfstoff benutzt werden, der bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist.

Personen, die eine Grundimmunisierung mit 1 Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson-Johnson) erhalten haben, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung erhalten. Unabhängig vom Alter sollten diese Personen 1 zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten.

Sollten Sie noch keine Covid-Impfung erhalten haben, melden Sie sich gerne telefonisch, persönlich oder per Email in der Praxis. Sie erhalten kurzfristig einen Termin. Bitte laden Sie sich im Vorfeld den Aufklärungsbogen zu den mRNA-Impstoffen runter und bringen diesen ausgefüllt sowie ihren Impfpass mit zum Termin.

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass die sogenannten AHA-Regeln weiterhin gelten:

Mit der AHA-Formel durchs Jahr!
Die Coronavirus-Pandemie ist nicht vorbei. Schützen können wir uns mit
der AHA-Formel: Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da, wo
es eng wird – eine Alltagsmaske tragen.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass in der Praxis – wo es naturgemäß eng wird – ausnahmslos Maskenpflicht herrscht. Dies gilt auch bei Vorliegen einer Maskenbefreiung! Auf der Grundlage seines Hausrechts darf Herr Dr. Schmelzer im Interesse aller Patientinnen und Patienten sowie des Praxisteams auf dieser erweiterten Vorsichtsmaßnahme bestehen.

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