Liebe Patientinnen und Patienten,

die Ärztliche Qualitätsgemeinschaft Witten (ÄQW) hat aktuell ein Informationsblatt zum „Entlassungsmanagement“ der Krankenhäuser heraus gebracht dessen Wortlaut Sie hier im Anschluss direkt nachlesen können. Alternativ bzw. zusätzlich können Sie sie ein PDF des Informationsblatts herunter laden und bei Bedarf ausdrucken.


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Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

zur Behandlung Ihrer Erkrankung ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig. Wir sind sicher, dass Sie sich das richtige Krankenhaus ausgesucht haben und dass die stationäre Behandlung zu einer Besserung Ihrer Erkrankung führen wird.
Im Anschluss an die Krankenhausbehandlung ist für Sie ein optimaler Übergang in die ambulante Behandlung bei Ihrem Haus- oder Facharzt notwendig.

In diesem Zusammenhang sind für Sie folgende Informationen wichtig:

Krankenhäuser sind verpflichtet, ein effektives Entlassungsmanagent zu gewährleisten und damit für die Dauer von bis zu sieben Tagen unter anderem folgende Maßnahmen zu Lasten Ihrer Krankenkasse zu verordnen (§ 39 Abs. 1a Fünftes Sozialgesetzbuch):

  • Arzneimittel- und Betäubungsmittel
  • Verbandsmaterial
  • Krankengymnastik
  • Ergotherapie
  • Häusliche Krankenpflege und Krankentransport

Außerdem sind Krankenhäuser berechtigt, Ihnen bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit für eine Zeitdauer von bis zu sieben Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.

Bitte bedenken Sie:

Das Vorhalten eines solchen Entlassungsmanagements durch Krankenhäuser ist in aus unserer Sicht heute neben der Güte der ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

Fordern Sie bei Ihrer Entlassung oben genannte Maßnahmen ein, damit Sie im Anschluss an den vielleicht belastenden Krankenhausaufenthalt zunächst in Ruhe zu Hause ankommen können und sich nicht gleich am Entlassungstag bei Ihrem Haus- oder Facharzt vorstellen müssen.

Lassen Sie sich bei Ihrer Entlassung auch unbedingt den dazugehörigen Entlassungsbericht aushändigen und vereinbaren Sie den Termin für die hausärztliche oder fachärztliche Weiterbehandlung für die nächsten Tage nach Ihrer Entlassung.

Wir wünschen Ihnen gute Besserung.

Ihre Haus- und Fachärzte der Ärztlichen Qualitätsgemeinschaft Witten


 

Ein PDF des Textes der ÄQW können Sie hier herunterladen.

Ihr Praxisteam

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