Liebe Patientinnen und Patienten,

wir möchten Sie hiermit noch einmal dringend daran erinnern, die von Ihnen ausgefüllten und (an mehreren Stellen) unterschriebenen Formulare zu den aktuellen Datenschutzvorgaben

spätestens bis zum 1. Oktober

beim Praxisteam abzugeben.

Wenn uns Ihre Einwilligung zu den diversen Vorgängen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Daten nicht vorliegen, dürfen wir nichts Sie Betreffendes mehr an Dritte weitergeben. Weder an Ihre Angehörigen noch etwa an hilfsbereite Freunde, die Ihnen ggf. zur Seite stehen möchten. Dies betrifft sowohl alle Informationen als auch alle Dokumente, wie etwa ein unter Umständen dringend benötigtes Rezept!

Es ist offensichtlich, dass damit ein fehlendes schriftliches Einverständnis Ihrerseits zu erheblichen Unbequemlichkeiten und zu unerfreulichen Situationen für alle Beteiligten führen kann. Es liegt dabei keinesfalls an fehlendem guten Willen des Praxisteams, wenn dieses bei Nichtvorliegen Ihrer schriftlichen Einwilligung bestimmten „praktischen“ oder gewohnten Verfahrensweisen zukünftig nicht mehr zustimmen kann.

Vielmehr sind wir gesetzlich zur Einhaltung der diversen Vorschriften zum Datenschutz verpflichtet. Dem Risiko juristischer Konsequenzen bzw. gar einer Strafverfolgung bei Verstößen oder Nichtbeachtung unsererseits können und werden wir uns nicht aussetzen und hoffen daher auf Ihr Verständnis.

Wo bekommen Sie die Formulare?

Bitte fragen Sie beim Praxisteam danach oder laden Sie diese als PDF hier auf unser Homepage herunter.

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