Jan

Liebe Patientinnen und Patienten,

Wir starten am 24. Januar 2024 mit der Nutzung des E-Rezepts in unserer Praxis.

Vorerst wird das elektronische Rezept nur für Arzneimittel genutzt, die bisher auf dem rosa Kassenrezept verordnet wurden.
Ausnahmen bilden Hilfsmittel, Teststreifen und Verbandmittel: sie werden zunächst weiter auf dem Papierrezept verordnet. Selbstzahlerrezepte, Privatrezepte und BtM-Rezepte bleiben vorerst auch in der bisherigen Form.

Voraussetzung für jede Verordnung ist, dass die Versichertenkarte bei uns zu Beginn jedes Quartales neu eingelesen wurde. Wenn Ihre Versichertenkarte nicht in der Praxis eingelesen wurde, können Sie keine Rezepte erhalten.

Sie können Ihre Rezepte auf den gewohnten Wegen (per Email, über unseren Telefonassistenten Aaron und im persönlichen Gespräch) bestellen. Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von unserer Praxis digital erstellt, ärztlich signiert und auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Sie das Rezept in der Apotheke einlösen. Als „Schlüssel“ zum Rezept in der Apotheke dient Ihre Versichertenkarte. Sie brauchen keinen Papierausdruck mehr.

Wir bearbeiten Ihre Rezeptbestellungen schnellstmöglich, damit Sie die Rezepte am nächsten Werktag nach der Bestellung in der Apotheke abholen können. Dies ist jedoch nur in den Fällen zu schaffen, in denen der Rezeptwunsch spätestens 2 Stunden vor Praxisschließung bei uns eingegangen ist.
Wir bitten Sie vorsorglich um etwas Geduld. Trotz gründlicher Vorbereitungen unsererseits kann es sein, dass in der Anfangszeit noch technische Details anzupassen sind und es zu Verzögerungen kommt. Wir arbeiten an Lösungen, um diesen Prozess so effizient und patientenfreundlich wie möglich zu gestalten.

Ihr Praxisteam

P.S.:
Auf der Seite das-e-rezept-fuer-deutschland.de können Sie sich online ausführlicher über das elektronische Rezept informieren!

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